Keine Ahnung von der Tragweite der (Fehl-)Entscheidung

Leserbrief von Marion Schniggendiller in den Westfälischen Nachrichten vom 27. April 2016.

So einen Quatsch habe ich noch nie gehört. Nachdem Gemeindeverwaltung, CDU und FDP in Sachen Königskamp eine Bauchlandung erlebt haben, wird jetzt bei der Ausweisung weiterer Baugebiete tief in Paragrafen-Trickkiste gegriffen.

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Verzicht auf kommunale Planungshoheit

Leserbrief von Alfred Wolk in „Die Glocke“ vom 27. April 2016.

Eine bisher am Ortsrand im unbeplanten Außenbereich liegende Fläche darf aus- nahmsweise nach § 34 BauGB nur bebaut werden, wenn sich das neue Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Eine konkrete Aussage zur Rechtmäßigkeit eines solchen Vorhabens kann daher im Einzelfall nur anhand konkreter Bebauungsplanunterlagen erfolgen.

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Willkürliche politische Entscheidung

Leserbrief von Alfred Wolk in den „Westfälischen Nachrichten“ vom 20. April 2016.

Das Grundstück Püning 15 in Alverskirchen liegt am Ortsrand außerhalb des Flächennutzungsplans und damit auch außerhalb eines gültigen Bebauungsplans. Planungsrechtlich handelt es sich um einen Siedlungssplitter abseits des zusammenhängend bebauten Ortsteils. Die Erweiterung und Verfestigung eines Siedlungssplitters am Dorfrand ist grundsätzlich unzulässig, um eine unerwünschte Zersiedelung des Freiraums zu vermeiden.

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