Landesentwicklungsplan

Seit Februar 2017 ist in Nordrhein-Westfalen eine neuer Landesentwicklungsplan (LEP NRW) rechtskräftig. Mit dem Landesentwicklungsplan wird eine bedarfsgerechte und flächensparende Siedlungsentwicklung angestrebt.

Als Grundlage für eine nachhaltige Raumnutzung unterteilt der LEP das Land in Gebiete, die vorrangig Siedlungsfunktionen (Siedlungsraum) oder vorrangig Freiraumfunktionen (Freiraum) erfüllen sollen. Die konkrete Festlegung der Siedlungsbereiche, in denen sich die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollziehen soll, erfolgt in den nachgelagerten Regionalplänen. Unter Siedlungsentwicklung im Sinne des LEP ist insbesondere die bauleitplanerische Ausweisung von Bauflächen und Baugebieten durch die kommunale Bauleitplanung zu verstehen.

Entsprechend der Festlegung im Ziel 2-3 „Siedlungsraum und Freiraum“ des LEP NRW gelten Ortsteile mit weniger als 2.000 Einwohnern grundsätzlich nicht als Siedlungsraum, sondern als Freiraum. In den als Freiraum festgelegten Ortsteilen darf sich eine Siedlungsentwicklung nur vollziehen, die unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Landschaftsentwicklung und des Erhalts der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf den Bedarf der ansässigen Bevölkerung und vorhandenen Betriebe ausgerichtet ist.[1]

Mit anderen Worten: In Orten unter 2.000 Einwohnern, die regionalplanerisch dem Freiraum zugeordnet sind, dürfen neue Baugebiete nur ausgewiesen werden, wenn der Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung nachgewiesen wird. Die Entwicklung von Orten unter 2.000 Einwohnern ist damit keineswegs ausgeschlossen; sie ist lediglich auf die sog. Eigenentwicklung begrenzt. Damit soll insbesondere eine Zersiedelung der Landschaft verhindert werden.

Die Beschränkung auf die Eigenentwicklung ist nicht neu. Sie ist bereits im LEP NRW von 1995 enthalten. Auch fast alle anderen Bundesländer haben Regelungen zur Eigenentwicklung in ihren Landesentwicklungsplänen verankert.

Bei der Aufstellung des neuen LEP NRW wurden im Rahmen der beiden durchgeführten Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit auch zahlreiche Stellungnahmen zur Eigenentwicklung von Orten unter 2.000 Einwohnern abgegeben. Nachfolgend wird hier beispielhaft auf die Stellungnahmen zur Eigenentwicklung des Ortsteils Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel hingewiesen:

Stellungnahme im 1. Beteiligungsverfahren (August 2013 bis Februar 2014) [2]

 hier klicken: Stellungnahme ID 2069

Stellungnahmen im 2. Beteiligungsverfahren (Oktober 2015 bis Januar 2016) [3]

hier klicken: Stellungnahme ID 2017
hier klicken: Stellungnahme ID 2169
hier klicken: Stellungnahme ID 2533
hier klicken:  Stellungnahme ID 2869
hier klicken:  Stellungnahme ID 3129

[1] Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vom 14.12.106, Seite 12 f.
[2] https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2015-10-05_synopse_private_stellungnahmen.pdf
(Aufruf am 10.06.0217).
[3] https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/stellungnahmen_private_0.pdf
(Aufruf am 10.06.0217).