Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision gegen das im Normenkontrollverfahren „Königskamp“ am 22. November 2012 gefällte Urteil nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision wurde fristgerecht am 07. Januar 2013 Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde ist vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden.
Die Beschwerde wurde eingelegt, da das Oberverwaltungsgericht die Normenkontrollanträge gegen das Baugebiet Königskamp mit der Begründung abgewiesen hatte, die Kläger seien nicht antragsbefugt.
Damit hat das Oberverwaltungsgericht das Recht auf Abwägung der Belange der Antragsteller verletzt. Gegen diesen Verfahrensfehler des Oberverwaltungsgerichts richtet sich die nun die eingelegte Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Ziel dieser Beschwerde ist es, eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen. Letztendlich soll geklärt werden, ob der Bebauungsplan „Königskamp“ gegen die Ziele der Raumordnung verstößt.