Zur Weigerung der Gemeinde Everswinkel, ein im Sichtdreieck stehendes Werbeschild zur Entschärfung der Gefahrensituation möglichst zeitnah zu versetzen, veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten am 11. Juni 2021 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
Durch die Ausweitung der Siedlungstätigkeit am Dorfrand (Baugebiet Königskamp) ist das Verkehrsaufkommen im Einmündungsbereich Wiemstraße/Telgter Straße in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. In diesem sensiblen, durch ein hohes Verkehrsaufkommen gekennzeichneten Bereich am nördlichen Ortsteingang Alverkirchens, stellt eine im Sichtdreieck befindliche Werbetafel ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Die Gefahrensituation wurde von der Verwaltung und den Kommunalpolitikern in der Vergangenheit mehrfach erörtert. Daraufhin wurden vor einiger Zeit zwei im Sichtdreieck stehende Bäume gefällt. Jedoch macht es ein weiterhin im Sichtfeld stehendes Gewerbeschild mit einer Breite von 1,20 m und einer Höhe von 3,50 m nach wie vor den in die Telgter Straße einbiegenden Verkehrsteilnehmern unmöglich, bevorrechtigte Kraftfahrzeuge aus ausreichender Entfernung zu erkennen. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist an dieser Stelle auf Grund der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine freie Anfahrsicht von 70 Metern in beide Richtungen zu gewährleisten.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt- und Klimaschutz bestätigten sich die Kommunalpolitiker erneut gegenseitig, dass durch das Werbeschild die Sicht der Verkehrsteilnehmer eingeschränkt wird. Obwohl es Aufgabe der Gemeinde ist, derartige verkehrsgefährdende Sichtbehinderungen unverzüglich zu beseitigen, kommen Verwaltung und Kommunalpolitiker zu dem gemeinsamen Beschluss, die Gefahrensituation bis auf unbestimmte Zeit aufrecht zu erhalten. Eine in doppelter Hinsicht bemerkenswerte Entscheidung: Zum einen haben weder Verwaltung noch Kommunalpolitiker das Recht, bestehende Regelungen, die der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienen, per Akklamation außer Kraft zu setzen. Zum anderen ist das Wohlergehen der Bürger meines Erachtens höher einzuschätzen, als das Interesse der Gewerbetreibenden an der Wahrnehmung ihrer Werbebotschaften in einem äußerst sensiblen Verkehrsbereich.