In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen wurde am 29.06.2017 der Beschluss gefasst, ein neues Wohnungsbedarfsgutachten zu erstellen, um weitere Bauflächen im Freiraum zu erschließen. Als Begründung führt die Gemeindeverwaltung an, es lägen etwa fünf Bewerbungen von Interessenten für ein Grundstück vor. Diese Interessenten hätten zwar keinen zeitlichen Druck, die Verwaltung wolle aber möglichst frühzeitig neues Baurecht durch Umwandlung bisher genutzter landwirtschaftlicher Flächen in Bauland schaffen. Damit wiederholt sich ganz offensichtlich ein jahrzehntelanges Ritual, mit dem die Gemeinde Everswinkel die raumplanerischen Zielsetzungen unterläuft.
Die Tageszeitung „Die Glocke“ veröffentlicht dazu am 04.07.2017 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
Seit nunmehr weit über zwanzig Jahren verstößt die Gemeinde Everswinkel durch die Ausweisung überdimensionierter Baugebiete im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen gegen die raumordnerischen Zielsetzungen. Siedlungsschwerpunkt ist gemäß Regionalplan der Ortsteil Everswinkel. Deshalb dürfen im Interesse des Freiraumschutzes in Alverskirchen weitere Baugrundstücke nur für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung ausgewiesen werden.
Gemeindeverwaltung und die Mehrheit der Kommunalpolitiker haben in der Vergangenheit die Bestimmungen zum Freiraumschutz jedoch missachtet und über 200 Grundstücke baureif gemacht, die zum größten Teil nicht Ortsansässigen zur Verfügung gestellt wurden. Mit diesem Verhalten haben die politischen Entscheidungsträger in Everswinkel nicht nur jahrzehntelang zum Schaden der Natur gegen geltendes Recht verstoßen. Sie haben damit auch der einheimischen Dorfbevölkerung Schaden zugefügt, denn dieser wurden die Bauflächen vorenthalten und stehen damit bauwilligen Alverskirchenern nicht mehr zur Verfügung.
Nach einem 2015 erstellten Wohnungsbedarfsgutachten entsteht in Alverskirchen bis zum Jahr 2030 ein zusätzlicher Bauflächenbedarf in Höhe von 19 Wohneinheiten. Zur Deckung dieses Bedarfs wurden im „Königskamp II“ insgesamt 23 Wohneinheiten ausgewiesen.
Obwohl damit der Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung langfristig gedeckt werden könnte, will die Gemeinde Everswinkel nun ein neues Gutachten in Auftrag geben mit dem Ziel, weiteres Bauland im Freiraum auszuweisen.
Offenbar soll damit unter anderem der Forderung des Bürgerteams Alverskirchen nachgekommen werden, nach dessen Ansicht ein „angemessenes Angebot zur Ansiedlung von Neubürgern“ erforderlich ist. Allerdings ist gerade das Vorhalten von Baugrundstücken, um Ortsfremde „anzulocken“, mit den raumordnerischen Zielsetzungen nicht vereinbar.
Die erneute Ausweisung einer Siedlungsfläche im bisher unbebauten Freiraum würde die in der Vergangenheit an den Tag gelegte strukturelle Respektlosigkeit der Verwaltung und der Mehrheit der Kommunalpolitiker vor dem Gesetz und vor allem vor der Natur bestätigen.
Anmerkung: Siehe auch im Glossar das Stichwort :
„Petition Königskamp 2017“