Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Everswinkel vom 21.09.2012
Die SPD-Fraktion hat sich in ihrer letzten Sitzung ausführlich mit den jüngsten Ereignissen im Bezirks- sowie im Hauptausschuss zum Thema Baugebiet „Königskamp“ beschäftigt. Heute möchten wir uns nicht über das merkwürdige Verständnis zu Demokratie und Bürgerrechten äußern, das einige CDU- und FDP-Mitglieder des Bezirksausschusses an den Tag gelegt haben, heißt es in einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion.
„Auch möchten wir nur am Rande darauf hinweisen, dass der Berichterstatter eine einhellige Verurteilung der Kläger gegen den Bebauungsplan beschrieben hat, indem anderslautende Statements von Bürgern und BTA-Vertreter nicht erwähnt wurden. Mit der Pressemitteilung will die SPD-Fraktion vielmehr Aufklärung über die Hintergründe zur den Ursachen der Querelen liefern“, erläutern die Verfasser die Intension der vorliegenden Erklärung.
„Der SPD war die Notwendigkeit, auch weiterhin Bauland für interessierte Alverskirchener bereit zu stellen stets bewusst. Aber bereits bei der Frage was notwendig ist, gingen die Überzeugungen der am Entscheidungsprozess Beteiligten weit auseinander. Schon während der Beratungen zum Baugebiet Königskamp in den Jahren 2009 und 2010 hat unsere Fraktion die verschiedenen Einwendungen deutlich gemacht“, führt Fraktionsvorsitzender Dr. Wilfried Hamann aus. „Für uns befand sich das geplante Baugebiet an der falschen Stelle, weil z. B. umfangreiche Maßnahmen (Druckleitung zur Abwasserbeseitigung) die Erschließung zu teuer machen würden. Im Bezirksausschuss berichteten Anwohner, dass es nach der Erschließung bereits jetzt Probleme bei Starkregen gibt, obwohl noch gar keine Häuser fertig gestellt sind.
Was die Zahl der geplanten Baugrundstücke anbelangte (knapp 100 Wohneinheiten bzw. über 60 Bauplätze in der Endphase) war das geplante Baugebiet, nach Einschätzung der SPD, völlig überdimensioniert. „Aufgrund der geplanten Gesamtzahl der Baugrundstücke hat unsere Fraktion stets befürchtet, dass der Verstoß gegen den Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan) in Kauf genommen werden sollte. Dieser Regionalplan gibt vor, dass Ortsteile von weniger als 2.000 Einwohnern, auf den Baubedarf der ortsansässigen Bevölkerung auszurichten sind. Dies bedeutet, dass in Alverskirchen nur ortsansässige Bürgerinnen und Bürger bauen dürfen“, erläutert Hamann weiter. „Der Regionalplan enthält diese Vorgabe, um den Charakter der münsterländischen Parklandschaft zu schützen, und so auch den dörflichen Charakter solcher Gemeinden zu erhalten.
Die mit dem geplanten Baugebiet einhergehende Problematik ist auch bereits in das Gutachten der Landesbewertungskommission zum Beitrag Alverskirchens beim Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ mit eingeflossen. Denn dort gab es bereits 2009 die Empfehlung besser die Innenentwicklung Alverskirchens zu planen, als sich mit einem neuen Baugebiet zu befassen. Diese Einwendungen, sowie die Eingaben von Bürgern wurden beiseitegeschoben und das Baugebiet mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen.
Anschließend haben dann im Januar 2011 betroffene Bürger eine Klage eingereicht, mit der überprüft werden soll, ob die Bausatzung gegen höheres Recht, hier den Regionalplan verstößt. Der gleichzeitig eingereichte Eilantrag wurde im März 2011 abgelehnt. Das Gericht traf aber die Feststellung: „Ob der Bebauungsplan unwirksam ist soll im anschließenden Hauptverfahren geklärt werden.“ Ein Termin hierfür steht noch aus.
„Die Ablehnung des Eilantrages veranlasste den Bürgermeister mit der Erschließung zu beginnen. Die Erschließung des Baugebietes sollte im Dezember 2011 beendet sein. Sie zog sich aber bis zum August 2012 hin. Weshalb es zu der ca. sechsmonatigen Verzögerung bei den Erschließungsarbeiten kann, wurde vom Bürgermeister bisher nicht erläutert.
Nach Beendigung der Erschließungsarbeiten hätte die Verwaltung mit der Vermarktung und die Interessenten mit dem Bau der Häuser beginnen können. Aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen hat sich die Meinung des Bürgermeisters nun um 180 Grad gedreht.
Glaubte er noch im März 2011 mit der Ablehnung des Eilantrages sei alles erledigt, will er jetzt erst das Hauptverfahren abwarten. Und hier schließ sich der Kreis. Offensichtlich ist dem Bürgermeister klar geworden, dass auch er sich nicht einfach über den Regionalplan hinwegsetzen kann. Deshalb wurden jetzt auch nur noch Interessenten aus Alverskirchen zur Reservierung der Grundstücke angeschrieben. Ergebnis: Die Zahl der Interessenten ist wesentlich geringer als ursprünglich angenommen.
Jetzt braucht man schnell einen Schuldigen, um von der Fehleinschätzung abzulenken. Da bieten sich natürlich die beim Oberverwaltungsgericht Klagenden sowie die von Anfang an kritische SPD an.
„Wer aber als Schuldige für die Fehlentwicklung Kläger und SPD-Fraktion an den Pranger stellt, verkennt jedoch deren Absicht, sich für eine gesunde Ortsentwicklung in Alverskirchen einzusetzen. Die Frage, ob das Baugebiet nicht von vornherein zu groß und an der falschen Stelle geplant wurde, steht damit weiter zur Debatte“, resümieren die SPD-Fraktionsmitglieder.