Leserbrief von Peter Pannhorst in den Westfälischen Nachrichten vom 04. Mai 2016.
2006 hat die Landesregierung unter der damaligen Führung von CDU und FDP die „Allianz für die Fläche in Nordrhein-Westfalen“ ins Leben gerufen. Ziel der Allianz ist eine Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf ein ökologisch und ökonomisch vertretbares Maß. Was auf Landesebene Unterstützung fand, wird nun auf kommunaler Ebene vehement bekämpft.
Was ist eigentlich so verwerflich daran, wenn ein Kommunalpolitiker vor Ort für die Einhaltung geltenden Rechts und zugleich auch noch für den Erhalt der Natur eintritt, wie es Karl Stelthove (Bündnis 90/Die Grünen) im jüngsten Planungsausschuss getan hat? Wie kommt der Fraktionsvorsitzende der FDP, Peter Friedrich dazu, das Eintreten für Recht und Natur zu tadeln?
Der Versuch, den Vertreter der Grünen öffentlich zu diffamieren, sagt viel über die eigene Einstellung des FDP-Fraktionsvorsitzenden zum Umgang mit rechtlichen Bestimmungen und zum Umgang mit der Natur aus. So nahm Herr Friedrich während der Sitzung des Planungsausschusses widerspruchslos die irreführenden und zum Teil fehlerhaften Aussagen des Bürgermeisters zur Kenntnis, mit denen die Kommunalpolitiker ganz offensichtlich zur Zustimmung des gemeindlichen Einvernehmens „genötigt“ werden sollten. Entgegen der Aussage des Bürgermeisters sind die kommunalpolitischen Vertreter sehr wohl berechtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Die Bauaufsichtsbehörde darf dann die beantragte Baugenehmigung nicht erteilen. Daran ändert auch die von Herrn Friedrich zitierte „bürgerliche Mehrheit“ nichts.
Auch die „bürgerliche Mehrheit“ ist nicht befugt, ein im Außenbereich liegendes Grundstück durch Abstimmung im Ausschuss zu einem mit zahlreichen Wohneinheiten bebaubaren Grundstück im Innenbereich zu deklarieren. Das Eintreten für die Einhaltung von Recht und Gesetz und die Forderung nach einer Reduzierung des Flächenverbrauchs bedeutet keineswegs auf der Bremse zu stehen, wie es Herr Friedrich den Grünen vorwirft.
Ein regelkonformes organisches Wachstum ist nicht nur für die Natur, sondern auch für alle Everswinkeler und Alverskirchener Bürger und insbesondere für unsere Nachkommen die sinnvollere Lösung, als eine kurzfristige rechtswidrige Ausweisung von Bauflächen über den benötigten Bedarf hinaus.