Der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel fordert die Ratsmitglieder mit der Beschlussvorlage 50/2017 vom 20.06.2017 auf, die Verwaltung mit der Erstellung eines erneuten Wohnungsbedarfsgutachtens für den Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen zu beauftragen.
Damit soll ganz offensichtlich entgegen den Zielen der Raumordnung die Grundlage für eine weitere Ausweisung von Bauflächen im bisherigen Freiraum geschaffen werden. Durch ein erst im Jahr 2015 erstelltes Bedarfsgutachten wurde belegt, dass der bis zum Jahr 2030 und voraussichtlich auch darüber hinaus für die ortsansässige Bevölkerung erforderliche Wohnungsbedarf durch die vorhandenen Potenziale gedeckt werden kann.
Mit der Petition wird an den Rat der Gemeinde Everswinkel appelliert, die Zustimmung zur Erstellung eines erneuten Wohnungsbedarfsgutachtens zu verweigern.
Schreiben an den Rat der Gemeinde Everswinkel
hier klicken: 2017-07-04