Die Möglichkeiten der Innenentwicklung wurden von der Gemeinde Everswinkel im Ortsteil Alverskirchen bisher kaum wahrgenommen. Obwohl die Innenentwicklung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches[1] Vorrang hat vor der Inanspruchnahme neuer Siedlungsflächen, war man in Alverskirchen bisher der Ansicht, den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ nicht beachten zu müssen.
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