Leserbrief von Gundi Grabenmeier in den Westfälischen Nachrichten vom 03. Mai 2016.
Im Leserbrief berichtet Dirk Folker von seinem Hobby: Er ist Mitglied im Gemeinderat. Als Vorsitzender der CDU-Fraktion erhält er für dieses Hobby aus Steuermitteln der Everswinkeler Bürger eine monatliche Aufwandsentschädigung von rund 770 €. Als Gegenleistung schenkt Herr Folker dafür nach eigener Aussage der Verwaltung und dem Bürgermeister sein Vertrauen.
Laut Gemeindeordnung haben die Mitglieder des Gemeinderates für ihre Aufwandsentschädigung allerdings eine ganz andere Aufgabe zu erfüllen: Sie haben in erster Linie die Verwaltung zu kontrollieren. Dies bedeutet nicht, dass sie per Gesetz verpflichtet sind, dem Bürgermeister und der Verwaltung durchweg ihr Misstrauen entgegenzubringen. Der Gesetzgeber verlangt vielmehr von den gewählten Vertretern im Gemeinderat, dass das Handeln der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit überprüft und die Sinnhaftigkeit von Beschlüssen hinterfragt wird.
Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, ist ein Blick in die einschlägigen Gesetze und Verordnungen unerlässlich. Die Mitglieder des Gemeinderates sind als Inhaber eines öffentlichen Amtes verpflichtet, sich über die Rechtslage zu informieren, sofern sie selbst nicht hinreichend rechtskundig sind. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahre 1981 einem Gemeinderat ins Stammbuch geschrieben, der sich ähnlich wie Herr Folker geweigert hatte, sich von der Rechtmäßigkeit einer Beschlussvorlage der Verwaltung durch einen Blick ins Gesetzbuch zu vergewissern.
Beschlüsse des Gemeinderates können nur verantwortungsvoll und zum Wohle der Bürger getroffen werden, wenn die Mitglieder des Gemeinderates sich der Tragweite ihrer Entscheidungen bewusst sind. Dies setzt hinreichende Informationen und insbesondere eine Beschäftigung mit den relevanten gesetzlichen Bestimmungen voraus.
Das sollte insbesondere auch für den Fraktionsvorsitzenden der Partei gelten, die im Everswinkeler Gemeinderat die absolute Mehrheit hat.