Petition allgemein

Petitionen sind ein Element direkter Demokratie und wichtiger Bestandteil unseres parlamentarischen Systems. Durch sie können sich die Bürger direkt und unmittelbar an die Volksvertretung wenden. Artikel 17 des Grundgesetzes regelt: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Wer sich durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden.

Mit einer schriftlichen Eingabe beim Petitionsausschuss des Landtags NRW kann auf Rechtsverstöße oder Missstände hingewiesen werden. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Prüfung der Einwendungen. Das Petitionsverfahren ist kostenfrei. Eine Petition kann jeder einreichen.

Eingaben an den Petitionsausschuss des Landtags NRW sind an folgende Adresse zu richten:

Landtag Nordrhein-Westfalen
Petitionsausschuss
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Telefon: (0211) 884-2143 oder -2259 oder -2299
Fax: (0211) 884-3004
Internet: www.landtag.nrw.de
E-Mail: petitionsausschuss@landtag.nrw.de