Leserbrief von Alfred Wolk in den „Westfälischen Nachrichten“ vom 30. April 2016.
Eine rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit des im unbeplanten Außenbereich liegenden Grundstücks Püning 15 (ehemals August Wellermann) ist letztlich erst möglich, wenn baurechtlich genehmigungsfähige Planungsunterlagen vorliegen. Der Investor hat planungsrechtlich aussagekräftige Unterlagen bisher aber noch nicht eingereicht. Sie lagen zumindest bis zur Sitzung des Planungsausschusses noch nicht vor.