Bereits mit seinem Urteil vom 18.10.2013 hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen klare Aussagen zum Baugebiet „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel getroffen. Die Richter hatten seinerzeit moniert, dass die Aufstellung des überdimensionierten Bebauungsplans allein auf Grundlage eines politischen Willensaktes der kommunalpolitischen Mehrheit erfolgte, ohne dass die Ziele der Raumordnung beachtet wurden. [1] Erneut befasste sich nun das Gericht mit dem „Königskamp“, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
Baugebiet „Königskamp“: Urteil sorgt für mehr Rechtssicherheit weiterlesen