Regionalrat

In NRW sind die fünf Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg, Köln, Detmold und Münster Träger der Regionalplanung. Den einzelnen Bezirksregierungen ist jeweils ein Regionalrat zugeordnet, dem Vertreter der Kommunen als stimmberechtigte Mitlieder und Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen als beratende Mitglieder angehören.

Die Sitzverteilung der stimmberechtigten Mitglieder wird alle fünf Jahre nach den bei den Kommunalwahlen erzielten prozentualen Anteilen der Parteien berechnet.

Wesentliche Aufgabe des Regionalrates ist es, die regionalen Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Plangebietes im Regionalplan festzulegen. Der Regionalplan wird in der Regel für einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren erstellt. Er beinhaltet beispielsweise kommunale Entwicklungsmöglichkeiten oder weist Flächen für Windkraftanlagen aus.

Bei der Bezirksregierung Münster setzt sich der Regionalrat aus 32 Mitgliedern zusammen. Davon sind 17 als Vertreter der Kommunen des Bezirks im Münsterland stimmberechtigt. 15 weitere Mitglieder nehmen beratend an den Sitzungen des Regionalrats teil.[1]

Stimmberechtigte Mitglieder

Partei Anzahl
Vertreter
CDU 8
SPD 5
Bündnis 90/Die Grünen 2
FDP 1
Die Linke 1
Anzahl stimmberechtigter Mitglieder 17

 

Beratende Mitglieder

Gruppierung Anzahl
Vertreter
Vertreter der Arbeitgeber 3
Vertreter der Arbeitnehmer 3
Oberbürgermeister von Münster 1
Landrat Kreis Coesfeld 1
Landrat Kreis Steinfurt 1
Landrat Kreis Warendorf 1
Landrat Kreis Borken 1
Vorsitzender des Landschafts-verbandes Westfalen-Lippe 1
Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände 1
Vertreter der Sportverbände 1
Vertreter der kommunalen Gleichstellungsstelle 1
Anzahl beratende Mitglieder 15

Der Regionalrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen. Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Regel in den Räumen der Bezirksregierung statt.

Fußnote
[1]
Die Informationen zur Zusammensetzung des Regionalrats wurden dem Internetportal der Bezirksregierung Münster entnommen.