Chronologie eines vorsätzlichen Rechtsbruchs

Die Gemeinde Everswinkel hat im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen mit Duldung der Bezirksregierung Münster unter Missachtung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen und des Regionalplans Münsterland über Jahrzehnte rechtswidrig zusätzliche Siedlungsfläche im Freiraum ausgewiesen. Als Rechtfertigung für die Missachtung der Ziele der Raumordnung führt die Gemeinde an, sie sei mit den Bestimmungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans im Hinblick auf die Zuordnung Alverskirchens als Freiraum nicht einverstanden.

Die Ausführungen zum Bebauungsplan Königskamp zeigen, dass das weiterhin an den Tag gelegte Fehlverhalten der Gemeinde Everswinkel kein Versehen ist, sondern eine strukturelle Respektlosigkeit vor dem Gesetz und vor allem vor der Natur.

Die Darstellung der mittlerweile quasi als „Gewohnheitsrecht“ zu bezeichnenden Rechtsverstöße bei der Ausweisung von Baufläche im „Königskamp“ erfolgt in den nachstehenden Beiträgen.

Hier zunächst eine kurze Übersicht:

Teil I: Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“

August 2007 bis März 2009:
Erste Überlegungen und Pläne zur Ausweisung eines neuen Baugebietes
April 2009 bis Dezember 2010:
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 52. „Königskamp“
Januar 2011 bis Oktober 2013:
Juristische Auseinandersetzung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und dem Bundesverwaltungsgericht

Teil II: Bebauungsplan Nr. 56 „Königskamp II“

November 2013 bis März 2014:
Erste Überlegungen zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans
April 2014 bis September 2015:
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 56 „Königskamp II“

Teil III: Fortsetzung des bisherigen Fehlverhaltens

Februar bis Juli 2017:
Erste Überlegungen zur Aufstellung eines weiteren Bebauungsplans „Königskamp

 

Hinweis: Die Seiten befinden sich im Aufbau. Sie werden nach und nach mit weiteren interessanten Informationen ergänzt. Ich freue mich, wenn Sie demnächst noch einmal reinschauen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.