Petition Königskamp 2017

Nachdem die Gemeinde Everswinkel bereits in den Jahren 2014 und 2015 jeweils ein Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen lassen hat, soll nach dem Willen der Verwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates nun zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit ein weiteres Gutachten für ca. 12.000 € erstellt werden.[1]

Da der mit dem letzten Wohnungsbedarfsgutachten bis zum Jahr 2030 ermittelte zusätzliche Wohnungsbedarf für die ortsansässige Bevölkerung durch die im Königskamp ausgewiesenen Grundstücke mehr als gedeckt werden kann, ist eine weitere, mit erheblichem finanziellen Aufwand verbundene Prognose eigentlich zur Zeit nicht erforderlich.

Ziel der Verwaltung ist es, zusätzliche Siedlungsfläche für die Errichtung weiterer Einfamilienhäuser im bisherigen Freiraum auszuweisen. Als Begründung für die Ausweisung weiterer Baugrundstücke führt der Bürgermeister unter anderem die Unterbringung von einigen Flüchtlingen in bisher leer stehenden Wohnungen im Ortsteil Alverskirchen an. Nach Ansicht der Verwaltung habe sich der Immobilienmarkt in Alverskirchen dadurch grundlegend verändert. Weshalb sich durch die Unterbringung von Flüchtlingen im bisherigen Leerstand die Notwendigkeit zur Ausweisung von zahlreichen zusätzlichen Baugrundstücken auf der grünen Wiese ergibt, bleibt jedoch gänzlich unklar.

Ebenso unklar bleibt, weshalb der Bürgermeister nicht bereit ist, aktuelle Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung in Alverskirchen zu präsentieren. Auf schriftliche Nachfrage verweigerte er z. B. die Auskunft darüber, wieviel Flüchtlinge in Alverskirchen zurzeit untergebracht sind. Als Begründung für seine Verweigerungshaltung gegenüber den Mitgliedern des Gemeinderates führte er datenschutzrechtliche Bestimmungen an. Hier drängt sich die Frage auf, weshalb die Öffentlichkeit nichts über die Flüchtlinge im Ortsteil Alverskirchen erfahren darf.

Vollkommen unverständlich ist, wieso die Mehrheit des Gemeinderates der Erstellung eines weiteren Wohnungsbedarfsgutachtens zustimmt, obwohl der Bürgermeister sich weigert, die für die Entscheidung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Genauso kurios wie die Verweigerung von Informationen ist die Weigerung des Bürgermeisters, sich in der Gemeinderatssitzung mit einer eingereichten Petition zu dem Thema zu beschäftigen. Nach der Gemeindeordnung kann sich jeder Bürger mit Anregungen und Beschwerden an den Gemeinderat wenden. Die Einhaltung von irgendwelchen Formalien und Fristen ist dazu nicht erforderlich Mit der eingereichten Petition wird der Gemeinderat aufgefordert, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zuzustimmen.

Der Bürgermeister ist der Ansicht, der Gemeinderat solle erst seinem Vorschlag, weitere Steuermittel für eine teures Gutachten auszugeben, zustimmen. Eine Auseinandersetzung mit der Petition könne dann zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im Oktober erfolgen.

hier klicken: 2017-07-04

 

 

 

 

 

[1] Beschluss des Rates der Gemeinde Everswinkel vom 13.07.2017