Bürgermeister will mit Votum der Bürger weiter den Freiraum zersiedeln

In der mündlichen Verhandlung des Normenkontrollantrages zum Baugebiet „Königskamp“ hatten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen dem Bürgermeister und dem Bauamtsleiter ausführlich erläutert, dass die Gemeinde Everswinkel mit ihrer seit Jahren betriebenen „Kirchturmpolitik“ die übergeordneten Ziele der Regionalplanung unterläuft. Die Richter hatten im Interesse des angestrebten Ziels der Flächenreduzierung und im Interesse der Umwelt an die Verwaltungsspitze der Gemeinde Everswinkel appelliert, zukünftig die Ziele der Raumordnung zu respektieren.

Bürgermeister und Bauamtsleiter zeigen allerdings wenig Einsicht, sondern verfahren nach dem Motto „jetzt erst recht“.

In einer „propagandamäßig“ organisierten Sitzung holte sich der Bürgermeister ein „repräsentatives Meinungsbild der Alverskirchener Bevölkerung“ ein[1]. 250 Zuhörer votierten dafür, die „Geschichte Königskamp“ fortzusetzen und die Siedlungsfläche in den Freiraum zu erweitern.

Kritik: Am Regionalplan, am OVG-Urteil und am rechtsuchenden Bürger

„Der Regionalplan weise einen Fehler auf“, „dem Gericht muss bei solchen Ausprägungen Einhalt geboten werden“, „der Horizont darf nicht am Ortsschild aufhören“[2] waren einige der zahlreichen eingängigen Parolen, mit denen Stimmung gemacht, aber zu keinem Zeitpunkt nach dem Sinn der Bestimmungen des Regionalplans gefragt wurde.

Auch der Redakteur der „Westfälischen Nachrichten“ fühlte sich berufen, mit einem entsprechenden Kommentar gegen die dem Schutz der Natur dienenden Bestimmungen zu agieren.

„Westfälische Nachrichten“ vom 08.11.2013: „Aufbruch mit viel Arbeit“
Zitat:
Der wirkliche Skandal ist, dass kleine Dörfer praktisch dem Ausbluten preisgegeben werden mit einer Landes- und Regionalplanung, die wie ein Strick um den Hals wirkt – mit allen Konsequenzen für die bürgerliche Gemeinschaft.“

Am Anfang des Kommentars wurde die Frage gestellt:
„Haben beim Königskamp wirklich eine Schar von Kommunalpolitikern als Vertreter der Bürgerschaft agiert, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben?“

Dies scheint scheint nicht in das Weltbild des Redakteurs zu passen,  so dass er dem überraschten Leser gleich eine unerwartete Antwort präsentiert:
„Den Sinn und Nutzen der Normenkontrollklage für Alverskirchen kann man durchaus in Frage stellen.“ … „Bislang ging es Alverskirchen und vielen anderen kleinen Dörfern gut. Weil es keine Kläger und keine Richter gab.“… „Und es muss gegen das OVG-Urteil angegangen werden.“[3]

Kommentar: Der Redakteur der „Westfälischen Nachrichten“ kommt hier mit anderen Worten zu folgender einleuchtenden Erkenntnis: Solange kein Bürger gegen Gesetzesverstöße klagt und sich kein Richter um diese Rechtsbrüche kümmert, können Kommunalpolitiker, die „von Tuten und Blasen keine Ahnung haben“ gegen die Ziele der Raumordnung verstoßen; zu Lasten der Natur und damit zu Lasten der Allgemeinheit.

Fußnoten
[1]
„Westfälische Nachrichten“ vom 08.11.2013, Artikel: Kein Gedanke ans Aufgeben.
[2] „Westfälische Nachrichten“ vom 08.11.2013, Artikel: Die Bürger.
[3] „Westfälische Nachrichten“ vom 08.11.2013, Artikel: Aufbruch mit viel Arbeit